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[quote="MI"]Soweit ich weiß, gibt es drei Regeln: 1. Weglassen eines Pronomens, wenn dieses Subjekt ist, ist verboten. Das ist insofern klar, als dass der Satz dann unvollständig wäre und der Sinnzusammenhang irgendwie genommen würde. 2. Weglasse nur in Relativsätzen, die nicht mit Kommata abgetrennt sind. Das sind solche Relativsätze, die nur zusätzliche Informationen geben. Bei allen Relativsätzen, die unbedingt nötig sind für den Sinn des Satzes, darf man weglassen (sofern Regel 1 nicht verletzt). 3. Kleine Änderung zu Regel 1: Wenn das Subjekt Subjekt eines Passivsatzes ist, dann geht's trotzdem - dann muss aber auch die Form von "to be" im Passiv weggelassen werden. Beispiel: "The newspaper which was read in class was good". "The newspaper read in class was good". Eine solche Konstruktion erinnert an das Deutsche: "Die Zeitung, die in der Klasse gelesen wurde, war gut." gegenüber "Die in der Klasse gelesene Zeitung war gut". Auch hier: Die Form von "sein" fällt weg. Gruß MI[/quote]
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Pablo
Verfasst am: 26. Aug 2011 13:01
Titel:
Okay
Danke dir
MI
Verfasst am: 26. Aug 2011 09:36
Titel:
Naja, du wolltest die Regeln und dass sind die, die ich in meinen Quellen gefunden habe.
Im Grunde ist das wieder so ein Thema, das ich einfach aus dem Bauch heraus entscheide. Meistens nutzt man wohl einen Relativsatz mit Relativpronomen, manchmal hört es sich eleganter an ohne. Dann lasse ich es halt weg und in den allermeisten Fällen kann man das dann wohl auch weglassen.
Daher: Was ich jetzt genau mache, kann ich dir einfach nicht sagen
.
Gruß
MI
Pablo
Verfasst am: 23. Aug 2011 20:31
Titel:
Hi,
irgendwie verwirrend. Ich benutze einfach immer das Relativpr. da bin ich doch auf sicheren Seite, wie machst du das? Wendest du das an oder eher benutzt du auch immer das Relativpr.???
Cheers
MI
Verfasst am: 22. Aug 2011 21:15
Titel:
Soweit ich weiß, gibt es drei Regeln:
1. Weglassen eines Pronomens, wenn dieses Subjekt ist, ist verboten. Das ist insofern klar, als dass der Satz dann unvollständig wäre und der Sinnzusammenhang irgendwie genommen würde.
2. Weglasse nur in Relativsätzen, die nicht mit Kommata abgetrennt sind. Das sind solche Relativsätze, die nur zusätzliche Informationen geben. Bei allen Relativsätzen, die unbedingt nötig sind für den Sinn des Satzes, darf man weglassen (sofern Regel 1 nicht verletzt).
3. Kleine Änderung zu Regel 1: Wenn das Subjekt Subjekt eines Passivsatzes ist, dann geht's trotzdem - dann muss aber auch die Form von "to be" im Passiv weggelassen werden. Beispiel:
"The newspaper which was read in class was good".
"The newspaper read in class was good".
Eine solche Konstruktion erinnert an das Deutsche: "Die Zeitung, die in der Klasse gelesen wurde, war gut." gegenüber "Die in der Klasse gelesene Zeitung war gut". Auch hier: Die Form von "sein" fällt weg.
Gruß
MI
Pablo
Verfasst am: 17. Aug 2011 12:59
Titel: Relativsätze ohne Relativpronomen
Hey MI,
kannst du mal bitte erklären wann man ein Relativpronomen weglassen kann und wann nicht? Lese da immer wieder unterschiedliches und verwirrendes.
Cheers